Neben der inhaltlichen Schwerpunktsetzung in den Themenfeldern Controlling-Konzepte und Start-up-Coaching unterstützen wir mittelständische Unternehmen in nachfolgenden betriebswirtschaftlichen Fragestellungen:
>>> Turn-around-Management Die Überprüfung der Angemessenheit der eigenen organisatorischen Prozesse und Struk-turen erfolgt in der mittelständischen Praxis häufig leider erst bei unmittelbar drohender Insolvenz. Erst nachdem branchenspezifische und/oder konjunkturelle Veränderungen das Unternehmen in Existenznöte gebracht haben und die (Fremd-)Kapitalgeberseite unvermeidbaren Handlungsdruck auf das Management erzeugt, wird versucht, über hastig zusammengestrickte "Sanierungspläne" zu retten, was kaum mehr zu retten ist. Kompromißlos systematisches, zumeist schmerzhaftes Turn-around-Management durch einen sanierungserfahrenen Externen ohne "Betriebsblindheit" ist in diesen Fällen jedoch oft die einzig richtige, leider häufig viel zu lange hinausgezögerte Handlungsoption.
>>> Organizational Audits Organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten vorausschauend und proaktiv als Chance für sofort ertragswirksame Effizienzsteigerungen zu begreifen, geht einen Schritt weiter. Es ist zwar - so rechtfertigen sich viele Mittelständler - sicherlich nicht immer einfach, mit den parallel bereits im Tagesgeschäft blockierten Managementkapazitäten kontinuierlich an ablauforganisatorischen Prozeßoptimierungen zu feilen. Dennoch muß der regelmäßi-ge Audit der eigenen Prozesse und Strukturen zu den Pflichtaufgaben eines verantwort-lich handelnden Managers gehören. Die Einhaltung der goldenen Regel, in besseren für schwierigere Zeiten vorzusorgen, wird dabei durch sofort spürbare positive GuV-Effekte und unbezahlbare Wettbewerbsvorteile in Krisenzeiten belohnt.
>>> Unternehmensbewertungen Anlässe für Unternehmensbewertungen gibt es unzählige: Ob für die Zinsdiskussion mit der Hausbank oder aus der Notwendigkeit zur externen Kapitalaufnahme, ob zur Abfin-dung von Altgesellschaftern nach Fusionen oder zwecks beabsichtigter Akquisitionen, ob zur Ermittlung der Bemessungsgrundlagen in Steuerangelegenheiten oder zwecks Aus-gleich von Mitgesellschaftern oder deren Erben bei Gesellschaftsaustritt, ob MBO, MBI oder Unternehmensnachfolge, .. eine Liste denkbarer Anlässe ist kaum abschließend darstellbar. Und selten sind Interessenskonflikte vorprogrammierbarer: Während im Veräußerungsfall dem Erwerber naturgemäß an einem möglichst niedrigen Wertansatz gelegen ist, findet der Veräußerer tausend Gründe, den Unternehmenswert nach oben zu hieven. In anderen Fällen ist dem Management der Wert des gleichen Unternehmens im einen Fall zu hoch (z.B. durch die Finanzbehörden), im anderen zu niedrig (z.B. von Investoren) angesetzt. Den "wahren" Wert eines Unternehmens festzulegen, ist - selbst unter Vernachlässigung der gerne geführten Methodendiskussion - daher nahezu unmöglich. Ziel muß es vielmehr sein, die naturgemäß gegensätzlichen Interessen der Beteiligten im Rahmen eines seriösen Wertfindungsprozesses an- und dann auszugleichen - auf Basis etablierter Methoden und mit dem Anspruch auf Fairneß und Neutralität.
>>> Betriebliche Altersvorsorge (bAV) War bislang die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein Thema für größere Unternehmen, angestellte Geschäftsführer und geschäftsführende Gesellschafter, gibt es seit 2002 einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch jedes Arbeitnehmers auf betriebliche Altersvorsorge. Der Gesetzgeber reagierte damit auf die größer werdenden Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit dem ab 1.1.2005 in Kraft tretenden Alterseinkünfte-gesetz sind die Grundlagen für den Aufbau der bAV als dritter Säule der Altersvorsorge geschaffen. Erheblich gefördert wird die bAV durch Freistellung der geleisteten Beiträge von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben. Im Gegenzug werden die Rentenzahlungen zukünftig nachgelagert - zu in der Regel weit niedrigeren Steuersätzen - besteuert. Eine zusätzliche finanzielle Belastung des Arbeitgebers ist mit dem Angebot einer bAV nicht verbunden, da das System in jedem seiner fünf prinzipiell möglichen Durchführungswege (Pensions- oder Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionszusage, Pensions-fonds) grundsätzlich von vom Arbeitnehmer finanzierten Beiträgen durch Entgeltumwand-lung ausgeht. Im Gegenteil: Der Arbeitgeber profitiert in gleichem Umfang wie der Arbeit-nehmer von Ersparnissen in der Sozialversicherung. Unser Leistungsangebot umfaßt den Auf- und/oder Ausbau mitarbeiterindividueller bAV-Lösungen ebenso wie die damit in engem Zusammenhang stehende Auslagerung von bestehenden Pensionszusagen zur Entlastung der Unternehmensbilanz.
>>> Private-Equity-Finanzierungen Alternative Finanzierungsformen werden zukünftig immer stärker an Bedeutung gewinnen und konventionelle Bankdarlehen teilweise ablösen. Eine immer restriktivere Kreditver-gabe der Banken im Zuge von Basel II wird zunehmend neue Wege der Kapitalaufnahme erforderlich machen. Private-Equity-Modelle stellen eine solche Alternative dar: Vermögende Privatpersonen und institutionelle Anleger stellen zukunftsträchtigen Unternehmen (zusätzliche) Eigen-kapital- bzw. eigenkapitalähnliche Mittel (Mezzanine) zur Verfügung. Entscheidend für diese Investments ist dabei in allererster Linie die Perspektive des zugrundeliegenden Geschäftsmodells, eine aus Investorensicht attraktive Kapitalverzinsung zu ermöglichen.